Wenn ärztlich verordnet, werden die Behandlungskosten sowohl von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen (abzüglich des üblichen Selbstbehalts von 10 Prozent) wie auch von der IV und der Unfallversicherung.
Verordnung für Ergotherapie (PDF-Formular zum Ausdrucken)
Verordnung für Ergotherapie (Word-Formular zum Ausfüllen)
Hinweise zum Verordnungsformular für Ergotherapie